Gemeindeversammlung vom 14. November 2025

Traktandenliste

1. Wahlen

1.1. 5 Mitglieder Gemeinderat (5 bisher)

1.2. Gemeindepräsident (1 bisher)

1.3. Rechnungsprüfungsorgan

2. Schiessanlage Bällacher

Altlastenrechtliche Sanierung, Genehmigung Verpflichtungskredit

3. Budget 2026, Genehmigung

Festsetzung der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteueranlage,
Kenntnisnahme Finanz- und Investitionsprogramm 2026-2030

4. Orientierungen

5. Verschiedenes

 

Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 und 3 liegen während 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf.

 

Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) ab Datum der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

 

Die Protokolle der Gemeindeversammlung sind öffentlich. Sie liegen 30 Tage nach der Gemeindeversammlung für die Dauer von 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung auf. Gehen in dieser Zeit keine Änderungsanträge durch die Stimmbürger ein, wird es vom Gemeinderat genehmigt. Über Einsprachen entscheidet der Gemeinderat und orientiert an der nächsten Gemeindeversammlung.

 

Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger freundlich eingeladen.

 

Der Gemeinderat

Hermrigen, 9. Oktober 2025

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